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VGH Bayern, 11.02.2009 - 4 C 08.2891 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Beschwerde; Durchsuchungsanordnung; Beschwerdeanordnung; Hintermann; vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Bayern, 11.02.2009 - 4 C 08.2888
Beschwerde; Durchsuchungsanordnung; Beschlagnahmeanordnung; vereinsrechtliches …
Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2009 - 4 C 08.2891
Die Verfahrensakte 4 C 08.2888 war beigezogen.Die Tochter des Antragsgegners ist nach eigener Einlassung Mitglied der HDJ und es bestanden, wie im Beschluss des Senats im Verfahren 4 C 08.2888 dargelegt, hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass sie an der Einladung zu diesem als "Tanzwochenende" deklarierten Treffen maßgeblich beteiligt war.
- BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90
Durchsuchungsanordnung I
Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2009 - 4 C 08.2891
Im Hinblick auf die Grundrechtsrelevanz dieser Maßnahme ist die Beschwerde mit dem Rechtsschutzziel, nachträglich die Rechtswidrigkeit der Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung im Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 6. Oktober 2008 festzustellen, zulässig (vgl. BVerfG vom 30.9.1997 BVerfGE 96, 27/41; vom 15.7.1998 NJW 1999, 273; BayVGH vom 11.12.2002, VGH n.F. 56, 19 m.w.N.). - BVerfG, 15.07.1998 - 2 BvR 446/98
Verletzung von GG Art 19 Abs 4 iVm Art 13 durch Verwerfung der Beschwerde gegen …
Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2009 - 4 C 08.2891
Im Hinblick auf die Grundrechtsrelevanz dieser Maßnahme ist die Beschwerde mit dem Rechtsschutzziel, nachträglich die Rechtswidrigkeit der Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung im Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 6. Oktober 2008 festzustellen, zulässig (vgl. BVerfG vom 30.9.1997 BVerfGE 96, 27/41; vom 15.7.1998 NJW 1999, 273; BayVGH vom 11.12.2002, VGH n.F. 56, 19 m.w.N.).
- VGH Bayern, 11.02.2009 - 4 C 08.2888
Beschwerde; Durchsuchungsanordnung; Beschlagnahmeanordnung; vereinsrechtliches …
Die Verfahrensakte 4 C 08.2891 war beigezogen.Aus Anlass einer Nachfrage, ob im Ortsteil A. eine Veranstaltung von Rechtsradikalen stattfinde, hatte eine Polizeistreife am 1.9.2007 gegen 14 Uhr festgestellt, dass sich auf dem Grundstück des Vaters der Antragsgegnerin ca. 20 Personen im Alter zwischen ca. 12 und 16 Jahren aufhielten und dass auf dem Grundstück 3 große und 3 kleine Zelte aufgebaut waren (vgl. Verfahrensakte 4 C 08.2891, Bl. 29 R).
Nachdem der KPI Ansbach darüber hinaus mitgeteilt worden war, dass für dieses Wochenende eine Einladung für ein Tanzwochenende der HDJ in A. existierte und als Kontaktadresse die e-mail-Adresse der Antragsgegnerin angegeben war (Verfahrensakte 4 C 08.2891 Bl. 31), lagen hinreichende Anhaltspunkte für die Annahme vor, dass unter aktiver Mitwirkung der Antragsgegnerin auf dem fraglichen Grundstück ein HDJ-Zeltlager stattfand.
- OVG Niedersachsen, 04.07.2019 - 11 OB 144/19
Beschlagnahme; Beweismaterial; Durchsuchung; Erledigung; Ermittlungsverfahren; …
"Hintermann" i.S.v. § 4 Abs. 4 Satz 2 VereinsG ist, wer, ohne Mitglied des Vereins zu sein, geistig oder wissenschaftlich Wesentliches für den Verein leistet, dabei jedoch im Hintergrund bleibt, sich in der offiziellen Vereinsarbeit also nicht exponiert (…OVG Bremen, Beschl. v. 6.12.2005 - 1 S 332/05 -, juris, Rn. 20; Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.2.2009 - 4 C 08.2891 -, juris, Rn. 10;… Hessischer VGH, Beschl. v. 16.2.1993 - 11 TJ 185/93 -, juris, Rn. 47;… Groh, VereinsG, 1. Aufl. 2012, § 4, Rn. 9).Für die ebenfalls vom Verwaltungsgericht zitierte Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschl. v. 17.10.2013 - 4 C 13.1589 -, juris) gilt dies jedoch ebenso wenig wie für die oben vom Senat angeführte weitere Entscheidung desselben Gerichts (Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.2.2009 - 4 C 08.2891 -, juris).
- VG Bayreuth, 19.04.2017 - B 1 X 17.295
Vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren - Durchsuchungs- und …
Vor diesem Hintergrund sind die Begriffe "Mitglied" oder "Hintermann" im Sinne von § 4 Abs. 4 Satz 2 VereinsG in dem Sinne auszulegen, dass sich Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnungen gegen solche Personen richten dürfen, bei denen aufgrund äußerer Umstände die Annahme berechtigt ist, dass sie, auch wenn sie sich nach außen hin nicht offiziell in der Vereinsarbeit exponieren, gleichwohl ideologisch und/oder organisatorisch Wesentliches für den Verein leisten (vgl. BayVGH, B.v. 11.02.2009 - 4 C 08.2891- 4 C 08.2891, BeckRS 2009, 42984, BAYERN.RECHT).
- VG Gelsenkirchen, 04.05.2017 - 14 I 30/17
Hooligan; Ultra; Ultras; Hooligans; Verein; Vereinigung; Durchsuchung
Vor diesem Hintergrund sind die Begriffe "Mitglied" oder "Hintermann" im Sinne von § 4 Abs. 4 Satz 2 VereinsG in dem Sinne auszulegen, dass sich Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnungen gegen solche Personen richten dürfen, bei denen aufgrund äußerer Umstände die Annahme berechtigt ist, dass sie, ohne sich nach außen hin offiziell in der Vereinsarbeit zu exponieren, gleichwohl ideologisch und/oder organisatorisch Wesentliches für den Verein leisten vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH), Beschluss vom 11. Februar 2009 - 4 C 08.2891 -, Juris. - VG Gelsenkirchen, 20.01.2020 - 14 I 66/19
Durchsuchung Durchsicht Wohnung Vereinsverbot Vereinigung Verbot Computer …
Vor diesem Hintergrund sind die Begriffe "Mitglied" oder "Hintermann" im Sinne von § 4 Abs. 4 Satz 2 VereinsG in dem Sinne auszulegen, dass sich Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnungen gegen solche Personen richten dürfen, bei denen aufgrund äußerer Umstände die Annahme berechtigt ist, dass sie, auch wenn sie sich nach außen hin offiziell nicht in der Vereinsarbeit exponieren, gleichwohl ideologisch und/oder organisatorisch Wesentliches für den Verein leisten vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH), Beschluss vom 11. Februar 2009 - 4 C 08.2891 -, Juris. - VG München, 09.11.2016 - M 7 E 16.4937
Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung nach Vereinsverbot
Ebenso bestehen aufgrund der Ausführungen hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass eine Durchsuchung bei ihm als Mitglied oder Hintermann des Vereins (vgl. BayVGH, B. v. 11.2.2009 - 4 C 08.2891 - juris Rn. 10) zur Auffindung von Gegenständen führt, die als Beweismittel zur weiteren Aufklärung der Vereinsstrukturen von Bedeutung sein können. - VG München, 09.11.2016 - M 7 E 16.4936
Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung nach Verbot der Vereinigung "Die wahre …
Ebenso bestehen aufgrund der Ausführungen hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass eine Durchsuchung bei ihm als Mitglied oder Hintermann des Vereins (vgl. BayVGH, B. v. 11.2.2009 - 4 C 08.2891 - juris Rn. 10) zur Auffindung von Gegenständen führt, die als Beweismittel zur weiteren Aufklärung der Vereinsstrukturen von Bedeutung sein können. - VG Bayreuth, 19.04.2017 - B 1 X 13.436
Durchsuchungsanordnung - Vereinsrechtliches Verbotsverfahren
Vor diesem Hintergrund sind die Begriffe "Mitglied" oder "Hintermann" im Sinne von § 4 Abs. 4 Satz 2 VereinsG in dem Sinne auszulegen, dass sich Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnungen gegen solche Personen richten dürfen, bei denen aufgrund äußerer Umstände die Annahme berechtigt ist, dass sie, auch wenn sie sich nach außen hin nicht offiziell in der Vereinsarbeit exponieren, gleichwohl ideologisch und/oder organisatorisch Wesentliches für den Verein leisten (vgl. BayVGH, B.v. 11.02.2009 - 4 C 08.2891 - 4 C 08.2891, BeckRS 2009, 42984, BAYERN.RECHT).